Mietrecht

Im Bereich des Immobilien- und Mietrechts beraten wir umfassend sowohl Immobilieneigentümer und Vermieter als auch Mieter zu den folgend Themen:

Team von Demin & Koll - Arbeitsrecht Nürnberg

Mietvertrag

Haben Sie eine Immobilie als Kapitalanlage angeschafft, um sie zu vermieten, ist es bereits jetzt sehr wichtig, Ihren Mietvertrag noch vor dem Abschluss von einem fachkundigen Rechtsanwalt darauf überprüfen zu lassen, ob er der aktuellen Rechtslage entspricht. Denn viele Klauseln in den üblichen formularmäßigen Mietverträgen werden von der Rechtsprechung als unwirksam eingestuft. Dies führt oft dazu, dass die Vermieter auf ihren Betriebskosten bzw. Renovierungskosten sitzen bleiben, obwohl dies bei einer gesetzes- und rechtsprechungskonformen Vertragsgestaltung hätte vermieden werden können.

Bei einem bereits laufenden Mietverhältnis helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn die Mieter ihre Miete nicht zahlen oder sonst Krach im Haus machen.

Wir beraten Sie umfassend, welche Kosten auf Ihre Mieter umgewälzt werden dürfen und welche Rechte Sie gegenüber Ihren Mietern haben. Wenn es notwendig ist, erklären wir in Ihrem Namen eine Kündigung, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen wird, oder fordern Ihre Mieter auf, einer Mieterhöhung zuzustimmen, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mietminderung

Wenn die Wohnung Mängel aufweist und von Ihrem Vermieter nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand unterhalten wird, liegen eventuell die Voraussetzungen einer Mietminderung vor. Ob und in welcher Höhe Ihnen dieses Recht tatsächlich zusteht, fragen Sie am besten einen Rechtsanwalt, bevor Sie eine Kündigung vom Vermieter wegen einer ungerechtfertigten Kürzung der Miete bekommen.

Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist entweder durch eine mietvertragliche Vereinbarung oder bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollten Sie ein Mieterhöhungsverlangen von Ihrem Vermieter bekommen haben, lassen Sie – am besten anwaltlich – überprüfen, ob Gründe dafür tatsächlich gegeben sind und alle Formalien vom Vermieter eingehalten wurden.

Nebenkostenabrechnungen

Jeder Mieter bekommt jährlich eine Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung. Diese muss dem Mieter bei einer Wohnraummiete spätestens zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugehen. Wird diese Frist verpasst, besteht grundsätzlich keine Nachzahlungspflicht seitens des Mieters.

Erfahrungsgemäß ist ca. die Hälfte der Betriebskostenabrechnungen rechnerisch oder rechtlich nicht in Ordnung, was oft zu hohen Nachzahlungsforderungen seitens Ihres Vermieters führt. Nur ein fachkundiger Rechtsanwalt kann diese Feinheiten erkennen. Zögern Sie aber nicht, denn einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung kann man bei Wohnraummiete nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einem Jahr widersprechen!

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