FAQ Frequently Asked Questions
FAQ
FAQ Frequently Asked Questions
Antworten auf immer wieder gestellte Fragen
Bitte nichts unterschreiben. Nehmen Sie Kontakt mit qualifizierten Rechtsanwälten auf. Wir freuen uns Ihnen helfen zu dürfen. Lassen Sie prüfen, ob für Sie Sonderkündigungsschutz besteht. Kündigungsschutzklage kann ausschließlich innerhalb von 3 Wochen seit Zugang erhoben.
Bewegen Sie Fahrzeuge nicht. Fotografieren Sie detailliert den Unfallort. Rufen Sie die Polizei. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir vermitteln Ihnen einen qualifizierten Sachverständigen. Nach Feststellung der Schadenhöhe durch ein Gutachten regulieren wir den Schaden.
Bitte nichts einräumen. Achtung: 2-Wochen-Frist für die Anfechtung beachten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir legen für Sie einen Einspruch ein, fordern Akteneinsicht und beraten Sie über die optimale Verteidigungsstrategie.
Bleiben Sie höflich und freundlich. Sie sind nicht verpflichtet mitzuteilen, ob Sie etwas getrunken haben oder nicht. Es besteht keine Pflicht zur Atemalkoholkontrolle. Wir empfehlen diese abzulehnen. Wenn Sie jedoch diese Maßnahme ablehnen, dürfen Polizeibeamte Sie zur Polizeidienststation mitnehmen und eine Blutentnahme durch einen Arzt vornehmen lassen.
Verweigern Sie auch die Blutentnahme, um keinen Verdacht entstehen zu lassen. Wenn Sie die Blutentnahme verweigern, darf diese nur erfolgen, wenn ein „begründeter Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt vorliegt“.
Von so einem Verdacht kann ein Beamter ausgehen, wenn entweder ein wahrnehmbarer Alkoholgeruch, Fahrfehler oder eine von dem Normalzustand abweichende Reaktion der Pupillen festgestellt wird.
Kein Beamter möchte daher ein Risiko eingehen, dass der Verdacht unbegründet war.
Sollten die Beamten sich dennoch für eine Blutentnahme entscheiden, bestehen Sie darauf, dass im Protokoll ausdrücklich Ihr Widerspruch gegen die Blutentnahme mangels konkreten Verdachts aufgenommen werden soll.
Zögern Sie nicht nach der Alkoholkontrolle einen Rechtsanwalt mit der Betreuung der Sache zu beauftragen.
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