Gesellschaftsrecht

Zur Gründung einer Gesellschaft müssen einschlägige gesetzliche Rechtsgrundlagen beachtet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung einer Gesellschaft.

Team von Demin & Koll - Arbeitsrecht Nürnberg

Im Geschäftsleben kommt es sehr oft zu einem Zusammenschluss von mehreren Personen. Solche Zusammenschlüsse dienen meistens der Erreichung des gemeinsamen Zwecks und werden durch das Gesellschaftsrecht geregelt. Zur Gründung einer Gesellschaft müssen einschlägige gesetzliche Rechtsgrundlagen beachtet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung einer Gesellschaft. Unabhängig davon, ob Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen wollen, erstellen wir für Sie Gesellschafterverträge sowie alle dazu gehörenden Vertragsentwürfe wie Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschaftervereinbarung.

Wir beraten Sie anhand Ihrer Wünsche, welche Rechtsform für Sie am besten in Betracht kommt. Wir unterstützen Sie gern bei Organisation von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassung sowie bei Anfechtung der Gesellschaftsbeschlüsse. Wir verfügen ebenfalls über forensische Erfahrung betreffend gesellschaftsrechtliche Fragenstellungen. Auch bei Erwerb oder Veräußerung der Gesellschaften stehen wir Ihnen mit Tat und Rat zur Verfügung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie auch bei Neugründung einer Gesellschaft im osteuropäischen Raum unterstützten. Nicht nur Neugründungen, sondern auch Umwandlungen sowie Umstrukturierungen von bestehenden Gesellschaften gehören zu unseren Stärken. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen auch bei Auflösung und Liquidation Ihrer Gesellschaft.

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