Wer in einem Taxi das Oktoberfestbier ausspuckt, der muss auch die Reinigungskosten übernehmen.
Sollte aber eine Mitschuld beim Taxifahrer liegen, so muss dieser sich an den Kosten anteilig beteiligen.
Bald ist wieder Oktoberfestzeit. Daher ist das interessant zu wissen, was passiert, wenn man im Taxi das gute Oktoberfestbier aus seinem Körper wieder loswerden will.
In einem solchen Fall vor dem AG München klagte der Taxifahrer gegen einen Oktoberfestbesucher, der sich in seinem Taxi übergab. Der Taxifahrer machte nicht nur Reinigungskosten sondern auch einen Verdienstausfall in Höhe von 241,00€ geltend. Denn während er Taxi putzte, konnte er keine anderen Fahrgäste befördern.
Das Amtsgericht gab dem Taxifahrer Recht. Wer alkoholisiert ein Taxi besteige, der müsse auch damit rechnen, dass ihm übel werde und er sich übergeben muss. Das Taxi zu verunreinigen, stellt eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrages dar, sodass der Fahrgast den Schaden zu ersetzen hat.
Jedoch sah das AG München ein 50% Mitverschulden beim Taxifahrer. Da der Beklagte mehrmals über Übelkeit klagte und um einen Halt bat. Der Taxifahrer hielt aber nicht an, sondern beschimpfte den Fahrgast. Darin sah die Richterin eine Mitverursachung des Schadens, sodass der Anspruch des Taxifahrers zu mindern war.
(Amtsgericht München, 02.09.2010, Az.: 271 C 11329/10).