Gestern hat uns ein Mandant besucht, dem eine Kündigung während der Krankheit zugestellt wurde.
Die Berufsunfähigkeit dauerte bei ihm länger als 4 Wochen. Er kam zu uns nach dem der wieder gesund wurde. So sind seit dem Tag der Zustellung der Kündigung, bis zu seiner Genesung sind mehr als 3 Wochen vergangen.
Der Mandant, der eigentlich gut informiert ist und über eine Hochschulbildung verfügt, ging davon aus, dass eine Kündigung während der Krankheit nicht zulässig und somit nicht wirksam ist und ließ sich mit dem Besuch bei uns Zeit.
Die Annahme, dass einem Arbeitnehmer während der Krankheit nicht gekündigt werden darf ist nicht richtig.
Nach geltendem Arbeitsrecht darf eine Kündigung jederzeit erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Zeit der Krankheit und Berufsunfähigkeit.
Bekommen Sie während ihrer Erkrankung eine Kündigung, zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Denn die Kündigungsschutzklage muss spätestens innerhalb von 3 Wochen seit der Zustellung eingereicht werden.