Einer Mieterin wurde gekündigt, weil sie ehrverletzende Aussagen gegenüber Dritten über Ihren Vermieter gemacht hat. Insbesondere äußerte sie sich gegenüber den weiteren Mietern der Wohnanlage, der Vermieter sei geldgierig und würde Mieter abzocken. Außerdem behauptete Sie, dass der Vermieter sie sexuell bei einem Besuch in der Wohnung belästigt hat.
Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis mit der lästernden Mieterin fristlos. Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht und verurteilte die Mieterin zur Räumung der Wohnung mit einer Frist von fünf Wochen. Insbesondere waren die falschen Anschuldigungen der Mieterin nach Ansicht des Gerichtes derart massiv, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 412 C 29251/14