Markenrecht

Wir überprüfen gerne für Sie, ob das von Ihnen gewünschte Zeichen eintragungsfähig und mit älteren Marken nicht verwechselbar ist

Team von Demin & Koll - Arbeitsrecht Nürnberg

Um Ihre Waren und Dienstleistungen von solchen der Konkurrenz zu unterscheiden, empfiehlt es sich, eine Marke anzumelden. Dies aus dem Grund, da die Marke darauf hinweist, dass die Ware oder Dienstleistung Ihrem Unternehmen zuzuordnen ist und die Konkurrenz von Ihren Erfindungen nicht profitieren soll. Wir überprüfen gerne für Sie, ob das von Ihnen gewünschte Zeichen eintragungsfähig und mit älteren Marken nicht verwechselbar ist. Wir registrieren Marken für unsere Mandanten nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der europäischen Ebene.

Des Weiteren führen wir für Sie gerne Markenüberwachung durch, um mögliche Verletzungen Ihrer Marke durch jüngere Markenanmeldungen zu unterbinden. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Markenrecht und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatengericht sowie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Ebenfalls unterstützen wir Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Falls Sie eine Abmahnung wegen Verletzung fremder Marken erhalten haben, so prüfen wir gerne für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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