Tierhaltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und kann nur in Ausnahmefällen verboten werden. Tierfreunde dürfen daher unter Umständen sogar Schweine in ihrer Mietwohnung halten.
Was ist aber, wenn der Mieter kein Tierfreund ist und Wildschweine wiederholt ohne Einladung zu Besuch auf seinem Mietgrundstück kommen?
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Vermieter das Mietgrundstück, das sich am Waldrand befindet, vor dem Eindringen der Wildschweine ausreichend schützen muss, wenn es bereits zu wiederholten Vorfällen kam. Macht er dies nicht, ist der Mieter zu einer Mietminderung von ca. 15 % berechtigt.
Welche Rechte Ihnen als Mieter oder Vermieter im Einzelfall zustehen, können Sie von einem auf dem Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dimitri Mack erfahren.