Wichtiges für Mieter und Vermieter!
Ab dem 01.11.2015 ist jedermann beim Wohnsitzwechsel verpflichtet, den Umzug innerhalb von zwei Wochen bei den zuständigen Meldebehörden anzuzeigen. Dabei hat der umziehende Mieter eine Vermietersbescheinigung vorzulegen, die folgende Daten beinhalten muss:
Verweigert der Vermieter die Ausstellung der Bescheinigung oder stellt er diese schriftlich oder elektronisch nicht innerhalb von zwei Wochen aus, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro.